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CME-Fortbildung
Im Zuge der Gesundheitsreform 2004 wurde die Fortbildungspflicht für Ärzte erstmals bundesgesetzlich geregelt und einschließlich der möglichen Sanktionen klar gefasst. Ärztinnen und Ärzte müssen im Rahmen ihrer Fortbildungspflicht in einem Fünf-Jahres-Zyklus je nach ihrer fachlichen Ausrichtung bestimmte zertifizierte Fortbildungen durchlaufen. Zertifiziert werden nur Veranstaltungen, deren Inhalte bestimmten Anforderungen genügen. Als Qualitätsnachweis hat sich das „CME-Siegel“ für medizinische Fortbildungen etabliert. CME steht für Continuing Medical Education und bezeichnet die kontinuierliche Fortbildung der in der Medizin tätigen Ärztinnen und Ärzte. Der 107. Deutsche Ärztetag in Rostock hat im Sommer 2004 die Grundlagen des CME für Deutsche Ärztinnen und Ärzte beschlossen. So müssen ärztliche Fortbildungen frei von wirtschaftlichen Interessen sein. Produktbezogene, von der pharmazeutischen Industrie durchgeführte Veranstaltungen werden nicht als Fortbildung anerkannt
